Datenschutz in Unternehmen nimmt angesichts der vermehrten automatisierten Verarbeitung personengebundener Daten eine immer größere Rolle ein. Der Schutz von personengebundenen Daten wird direkt durch das im Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefordert.
Jeder, der personengebundenen Daten erhebt, ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, diese Daten nur im erforderlichen Umfang bzw. nach Einwilligung des Betroffenen zu erheben oder zu speichern. Zudem sind die Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Aufbewahrung, Löschung und Korrektur dieser Daten sowie der Auskunftserteilung zu beachten und einzuhalten.
Wir sind Ihr Ansprechpartner zur technischen Analyse der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen.


