Dr. Frankenstein Computersysteme GmbH

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Start Kompetenzen Datenschutz Audit Begleitung & Zertifizierung betrieblicher Datenschutzverantwortlicher

Begleitung & Zertifizierung betrieblicher Datenschutzverantwortlicher




Guetesiegel
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„Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)“

Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein




Datenschutz-Gütesiegel national (ULD Kiel)
und europäisch (EuroPriSe)

Anliegen und Grundsätzliches zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner
neuesten Fassung vom 01.09.2009

Ausgewählte Paragraphen des BDSG zum Datenschutz-Audit und zum Datenschutz-Gütesiegel

Generelle Aussagen: § 9a BDSG - Datenschutzaudit

(1) Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit können Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und -programmen und datenverarbeitende Stellen ihr Datenschutzkonzept sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen sowie das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen.

(2) Die näheren Anforderungen an die Prüfung und Bewertung, das Verfahren sowie die Auswahl und Zulassung der Gutachter werden durch besonderes Gesetz geregelt.




Comteam Datenschutzgruppe

Dr. Klaus-Dieter Frankenstein ist seit diesem Jahr Mitglied der Arbeitsgruppe Datenschutz der ComTeam, um hier seine Erfahrungen als Datenschutzauditor für das Datenschutz-Gütesiegel einzubringen.