„Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)“
Anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)“
Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein
Datenschutz-Gütesiegel national (ULD Kiel)
und europäisch (EuroPriSe)
Anliegen und Grundsätzliches zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner
neuesten Fassung vom 01.09.2009
Ausgewählte Paragraphen des BDSG zum Datenschutz-Audit und zum Datenschutz-Gütesiegel
Generelle Aussagen: § 9a BDSG - Datenschutzaudit
(1) Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit können Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und -programmen und datenverarbeitende Stellen ihr Datenschutzkonzept sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen sowie das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen.
(2) Die näheren Anforderungen an die Prüfung und Bewertung, das Verfahren sowie die Auswahl und Zulassung der Gutachter werden durch besonderes Gesetz geregelt.
Comteam Datenschutzgruppe



